Anlage 2 KrWG
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 243)
Hauptverwendung als Brennstoff oder als anderes Mittel der Energieerzeugung
Rückgewinnung und Regenerierung von Lösemitteln
Recycling und Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden (einschließlich der Kompostierung und sonstiger biologischer Umwandlungsverfahren)
Recycling und Rückgewinnung von Metallen und Metallverbindungen
Recycling und Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen
Regenerierung von Säuren und Basen
Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung von Verunreinigungen dienen
Wiedergewinnung von Katalysatorenbestandteilen
Erneute Ölraffination oder andere Wiederverwendungen von Öl
Aufbringung auf den Boden zum Nutzen der Landwirtschaft oder zur ökologischen Verbesserung
Verwendung von Abfällen, die bei einem der in R 1 bis R 10 aufgeführten Verfahren gewonnen werden
Austausch von Abfällen, um sie einem der in R 1 bis R 11 aufgeführten Verfahren zu unterziehen
Lagerung von Abfällen bis zur Anwendung eines der in R 1 bis R 12 aufgeführten Verfahren (ausgenommen zeitweilige Lagerung bis zur Sammlung auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle)